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  • · Fachbeitrag · Stiftung & Recht

    Die Vorstiftung bleibt ein Phantom

    von RAin/StBin Martina Weisheit, Frankfurt a.M.

    | Der BFH hat mit Urteil vom 11.2.15 (X R 36/11, Abruf-Nr. 175928 ) erstmals zu der im Schrifttum umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die Rechtsfigur der Vorstiftung zivil- und steuerrechtlich anzuerkennen ist. Entgegen einer teilweise geübten anderen Finanzverwaltungspraxis erteilt er dem Institut der Vorstiftung endgültig eine Absage. Dieser Beitrag stellt die Begründung des BFH vor und zeigt, wie man rechtssicher gestalten kann. |

    1. Problematik und Sachverhalt des BFH-Falls

    Würde man mit einer im Schrifttum vertretenen Auffassung das Rechtsinstitut einer Vorstiftung bejahen, könnte ein Spendenabzug für die Vermögensausstattung einer zu gründenden rechtsfähigen Stiftung bereits gewährt werden, wenn die Vermögensausstattung vor Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde erfolgt.

     

    • Der Fall des BFH

    Die Klägerin hatte sich verpflichtet, mit ihrer Schwester jeweils 300.000 EUR in das Stiftungskapital einer noch zu errichtenden Stiftung zu zahlen. Hierzu überwies sie im November 07 300.000 EUR auf ein auf den Namen der Stiftung lautendes Girokonto unter Angabe des Verwendungszwecks „Stiftungsgeschäft“. Dies geschah noch bevor das Stiftungsgeschäft durch die Stiftungsaufsicht genehmigt worden war (Januar 08). Weder die Klägerin noch ihre Schwester waren über das Konto verfügungsbefugt. Dies war ausschließlich der Stiftungsvorstand, dessen Vorstandsvorsitzende die Generalbevollmächtigte der Klägerin war.

     

    Nach § 15 der Satzung sollte die Stiftung aber erst mit der Bekanntgabe der Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Kraft treten. Ein eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts lag im Dezember 07 dem Regierungspräsidium vor. In ihrer Einkommensteuererklärung 07 beantragte die Klägerin einen Spendenabzug von 230.000 EUR für die Vermögensausstattung der Stiftung. Das Finanzamt ließ den Spendenabzug nicht zu, da die Stiftung erst im Jahr 08 durch Genehmigung des Regierungspräsidiums entstanden sei.