Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Gemeinnützigkeitsrecht wird entbürokratisiert: Die Änderungen bei der Einkommensteuer

    von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht,BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln

    | Dieser Beitrag stellt die im Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) geplanten Änderungen im EStG nebst Folgeänderungen im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht und ihre Auswirkungen vor. |

    1. Änderungen in § 3 EStG

    Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 S. 1 EStG) wird zum 1.1.13 von 2.100 EUR auf 2.400 EUR jährlich erhöht, die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG) von 500 EUR auf 720 EUR jährlich. Nach der Gesetzesbegründung führen die Erhöhungen zu einer Verringerung des Erfüllungsaufwands für ehrenamtlich Tätige, da die höheren Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das BMF geht davon aus, dass ca. 1 Mio. Betroffene davon profitieren werden mit einer Zeitersparnis von jeweils rund 10 Minuten.

    2. Änderungen in § 10b EStG

    Im Bereich des Spendenrechts (§ 10b EStG) wird die Regelung des § 10b Abs. 1a EStG, welche nur Stiftungen betrifft, wie folgt neu gefasst: