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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Künftig für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen mehr Spielraum beim Gehalt von Wissenschaftlern

    Projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen dürfen ihre Wissenschaftler künftig besser bezahlen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Das gilt auch für wissenschaftsnahe Beschäftigte. Das novellierte Wissenschaftsfreiheitsgesetz schafft hier mehr Spielraum. Kernpunkt ist die Lockerung des sogenannten Besserstellungsverbots. Der neue Vergütungsspielraum ist an klare Voraussetzungen gebunden:

     

    • Die Einrichtung ist gemeinnützig und erhält öffentliche Projektförderung.
    • Die zusätzlichen Gehälter oder Gehaltsbestandteile werden nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert.