26.09.2025 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Im Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisation eingestuft – FG Bremen urteilt zum Entzug der..
| Wird eine gemeinnützige Körperschaft im Landesverfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistische Organisation eingestuft, darf sich das Finanzamt auf diese Nennung verlassen und die Gemeinnützigkeit entziehen. Das hat das FG Bremen im Fall eines PKK-nahen Vereins entschieden, der eine Moschee betrieb. |
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