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  • 07.04.2026 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    BFH verschärft Anforderungen an die formelle Satzungsmäßigkeit

    Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert nicht nur eine entsprechende tatsächliche Geschäftsführung, sondern auch eine formell einwandfreie Satzung. Jüngst hat der BFH klargestellt, dass IT-Dienstleistungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne hinreichende Konkretisierung in der Satzung nicht zur Steuerbegünstigung führen. Das Urteil hat eine hohe Praxisrelevanz und weitreichende Konsequenzen.