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  • 07.04.2026 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    BFH verschärft Anforderungen an die formelle Satzungsmäßigkeit

    | Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert nicht nur eine entsprechende tatsächliche Geschäftsführung, sondern auch eine formell einwandfreie Satzung. Jüngst hat der BFH klargestellt, dass IT-Dienstleistungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne hinreichende Konkretisierung in der Satzung nicht zur Steuerbegünstigung führen. Das Urteil hat eine hohe Praxisrelevanz und weitreichende Konsequenzen. |