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  • 18.08.2022 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    BFH: Betriebskindergarten ist nicht per se gemeinnützig

    | Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist dann nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Das hat der BFH für einen Betriebskindergarten entschieden, der andere Kinder nur dann aufnahm, wenn diese Plätze von Arbeitnehmern des Betriebs nicht in Anspruch genommen wurden. |