04.09.2013 · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftungen
Keine ermäßigten Notarkosten für gemeinnützige Stiftung
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notargebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.
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