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  • 04.09.2013 · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftungen

    Keine ermäßigten Notarkosten für gemeinnützige Stiftung

    | Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notar­gebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen ­gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber ­gemeinnützige Zwecke verfolgen. |