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  • 01.10.2013 · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftung

    BMF-Schreiben zur Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug

    | Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I, 556) wird die sogenannte „vorläufige Bescheinigung“ durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Das BMF hat bezüglich der Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug in diesem Zusammenhang ein neues Schreiben veröffentlicht. |