01.10.2013 · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftung
BMF-Schreiben zur Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I, 556) wird die sogenannte „vorläufige Bescheinigung“ durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Das BMF hat bezüglich der Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug in diesem Zusammenhang ein neues Schreiben veröffentlicht.
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