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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Änderungen bei der „Übungsleiterpauschale“

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Kassel

    | Die Übungsleiter- sowie die Ehrenamtspauschale gelten künftig auch für die Schweiz. Leider hat der Gesetzgeber die Freibeträge nicht angehoben. |

    1. Steuerfreiheit für Übungsleiter u. a.

    Nach § 3 Nr. 26 EStG aktueller Fassung sind Einnahmen aus

    • nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten,