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  • 05.07.2011 | Zuwendungsrecht

    Spendenbescheinigung: Kein Spendenabzug mehr ohne Verwendung der amtlichen Muster

    von StB Dr. Thomas Fritz und RAin Martina Weisheit, Ernst & Young GmbH, Eschborn/Frankfurt/M. und München

    Mit Schreiben vom 4.5.11 hat das BMF die Verwendung der amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen neu geregelt (IV C 4-S 2223/07/0015, Abruf-Nr. 112189). Der folgende Beitrag zeigt, was gemeinnützige Stiftungen beim Ausstellen der Spendenbescheinigungen fortan beachten müssen.  

    1. Ausgangslage

    Leisten Spender an eine gemeinnützige Stiftung eine finanzielle Zuwendung (Spende), möchten sie diese auch bei ihrer Einkommensteuer- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung steuermindernd geltend machen. Dazu benötigen sie eine Zuwendungsbestätigung, die der Spendenempfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 EStDV). Die Verwendung der amtlichen Muster durch die ausstellende gemeinnützige Körperschaft ist damit notwendige Voraussetzung für den Spendenabzug beim Spender. Gemeinnützige Stiftungen sollten bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen daher bestmöglich die amtlichen Anforderungen beachten, damit der steuerliche Spendenabzug beim Spender ermöglicht wird und dessen Spendenbereitschaft dauerhaft erhalten bleibt.  

     

    Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BGBl I 07, 2332) ergaben sich mehrere Änderungen im Spendenrecht. Mit Schreiben vom 13.12.07 (BStBl I 08, 4 ff.) hat das BMF die angepassten Muster der Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Zur Erstellung der Zuwendungsbestätigungen wurde jedoch weiterhin auf ein BMF-Schreiben vom 2.6.00 (BStBl I 00, 592) hingewiesen, welches noch zu den früheren Mustern (BMF 18.11.99, BStBl I 99, 979) ergangen war. Hieraus und aufgrund weiterer zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen ergaben sich mehrere Unklarheiten bei der Verwendung der Muster, die das BMF nun mit dem Schreiben vom 4.5.11 auszuräumen sucht. Gemeinnützige Stiftungen haben bei der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen insbesondere folgende neuen bzw. geänderten Anforderungen zu beachten:  

    2. Verbindlichkeit der Muster

    Die Anforderung, dass Wortwahl und die Reihenfolge der vorgeschriebenen Textpassagen in den Mustern bei der Anfertigung von Zuwendungsbestätigungen beizubehalten sind, wird durch den eingefügten Hinweis im Anwendungsschreiben „Umformulierungen sind unzulässig“ hervorgehoben. Es sollte daher von gemeinnützigen Körperschaften bei der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen auf eine möglichst identische Übernahme der Muster geachtet werden. Die verbindlichen Muster können unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden: www.iww.de/sl57. Dazu folgendes Beispiel: