22.07.2015 · Fachbeitrag · Zivilrecht/Arbeitsrecht
BAG: Arbeitgeber muss Video eines Ex-Arbeitnehmers nicht von Website löschen
| Wenn ein Arbeitgeber Fotos oder Videos seiner Mitarbeiter veröffentlichen will, muss der Arbeitnehmer schriftlich zustimmen. Die Zustimmung endet nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Dezember 2014 hervor (Az. 8 AZR 1010/13, Abruf-Nr. 176590 ). |
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