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  • 02.09.2010 | Umsatzsteuer

    Ende des Seeling-Modells: So müssen ab 2011 Stiftungen den Vorsteuerabzug berechnen

    von StB Ulrich Goetze, Wunstorf

    Mit der im Jahressteuergesetz 2010 vorgesehenen Änderung des § 15 Abs. 1b UStG wird die Möglichkeit des vollen Vorsteuerabzugs bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, soweit das Grundstück auch im ideellen nichtunternehmerischen Bereich einer Stiftung verwendet wird ab 2011 abgeschafft (Aufhebung Seeling-Modell). Nachstehend werden die konkreten Auswirkungen rechnerisch und buchhalterisch entwickelt.  

     

    § 15 UStG soll durch das JStG 2010 wie folgt geändert werden:

    Abs. 1b: „Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt. Bei Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.“  

     

    1. Umsatzsteuerliche Behandlung

    Welche praktischen Auswirkungen sind beim Vorsteuerabzug und der Nutzungswertbesteuerung also zu beachten? Dazu das folgende Beispiel:  

     

    Beispiel: Herstellungskosten eines neuen Theatergebäudes

    Eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung fördert und erbringt satzungsgemäß Leistungen im Kulturbereich. Sie errichtet ein Gebäude mit einem Saal für Theateraufführungen, Seminarräume und Nebenräume. Außerdem sind Räume für die Geschäftsstelle der Stiftung vorgesehen. Die jeweiligen Gebäudeteile haben einen Nutzungsanteil am Gesamtgebäude in den Flächen von:  

    Theatersaal  

    800 m2  

    Proben- und Seminarräume  

    500 m2  

    Verwaltungsräume  

    300 m2  

    Nebenräume (Sanitär, Lager, Flure)  

    400 m2