Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.03.2009 | Stiftungsvermögen

    Haftung einer Bank für fehlerhafte Anlageberatung

    Das OLG Oldenburg hat die Rechte von Anlegern eines Medienfonds gestärkt, indem es die Verletzung von Beratungspflichten durch die beratende Bank bejaht hat. Ein Anleger beabsichtigte, zwecks Vermögensaufbau zur Altersvorsorge Geld anzulegen. Die beratende Bank empfahl ihm anhand eines Prospekts die Beteiligung an einem Medienfonds.  

     

    Da die Risiken in dem Bankprospekt aber nicht richtig dargestellt waren, verurteilte das OLG die Bank zum Schadenersatz gegen Rückabtretung der Rechte aus der Geldanlage. Die Risikobeschreibung im Prospekt sei rechnerisch unschlüssig und sachlich unzutreffend. Auf die Möglichkeit eines Totalverlustes sei jeweils nur im Zusammenhang mit anderen, deutlich ferner liegenden Risiken hingewiesen worden. Die sachlich unzutreffende Darstellung der Risiken müsse sich die Bank, die anhand des Prospekts berate, zurechnen lassen. (OLG Oldenburg 24.9.08, 3 U 54/07, nicht rechtskräftig) (Abruf-Nr. 083447)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 42 | ID 125338