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  • 07.06.2010 | FG Düsseldorf

    Politische Äußerungen schaden der Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützige Organisationen, die sich über ihre satzungsmäßigen Ziele hinaus allgemeinpolitisch betätigen, laufen Gefahr, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Dies gilt auch, wenn die Organisation (gemeinnützige Stiftung oder gemeinnütziger Verein) ansonsten die Satzungsziele verfolgt und sich verfassungskonform verhält. Das hat jetzt das FG Düsseldorf im Fall eines gemeinnützigen Vereins entschieden. Satzungszweck des Vereins war die „Förderung der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.“ Politisch aufgetreten war der Verein allerdings mit Parolen wie „Weg mit Agenda 2010 und Hartz IV“, kein Abbau von Sozialleistungen“ oder „ Abschaffung der WTO“ und hatte zur Wahl einer bestimmten Partei aufgerufen.  

     

    Das Finanzamt hatte ihm deshalb die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das FG hat diese Entscheidung bestätigt. Einer gemeinnützigen Organisation ist zwar nicht generell jede politische Betätigung untersagt. Bestimmte gemeinnützige Zwecke machen vielmehr zwingend eine gewisse politische Zielsetzung erforderlich. So z.B. beim Umweltschutz oder auch dem hier vorliegenden Zweck der Förderung der Völkerverständigung. Die Gemeinnützigkeit wird auch nicht dadurch gefährdet, dass die Organisation politische Gegner in polemischer Form angreift. Entscheidend für das FG war hier die Beeinflussung der allgemeinen politischen Meinungsbildung durch gezielte Förderung politischer Parteien und ihrer Ziele. Mit einer solchen Vorgehensweise werden grundsätzlich keine gemeinnützigen Zwecke mehr verfolgt. Daher war dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen. (FG Düsseldorf 9.2.10, 6 K 1908/07 K)(Abruf-Nr. 101453)  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 103 | ID 136178