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  • 05.08.2010 | Der praktische Fall

    Projekt E-Bilanz: Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen auch für Stiftungen?

    von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20.12.08 hat der Gesetzgeber unter dem Motto „Elektronik statt Papier“ gesetzliche Regelungen festgeschrieben, deren Neuerungen die Kommunikation zwischen Fiskus und Steuerbürger mit Beginn des kommenden Jahres auf ganz neue Grundlagen stellt. Der folgende Beitrag erläutert die Auswirkungen auf gemeinnützige Einrichtungen und damit auch auf Stiftungen.  

    1. Was genau ist gefordert?

    Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen nach Maßgabe des durch das Steuerbürokratieabbaugesetz eingeführten § 5b EStG erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.10 beginnen, ihre Bilanz, ihre Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls eine Überleitungsrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz in elektronischer Form (E-Bilanzen) durch Datenfernübertragung an das Finanzamt übermitteln. Betroffen sind alle Betriebe, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln. Die bisher nach § 60 Abs. 1 EStDV vorgeschriebene Übermittlung in Papierform entfällt. Das BMF hat aktuell mit Schreiben vom 19.1.10 und vom 3.2.10 verkündet, dass für die Übermittlung des Datensatzes der XBRL-Standard zu verwenden ist und die Datensätze der steuerlichen XBRL-Taxonomie entsprechen müssen.  

     

    Das versteht man unter XBRL

    XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Dieser ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen - etwa neben der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden oder Finanzbehörden. Die Struktur, aus der ein XBRL Informationspaket besteht, wird mittels einer sogenannten Taxonomie genau definiert.  

     

    Das versteht man unter Taxonomie

    Die Taxonomie definiert dabei die verschiedenartigen Elemente, wie etwa die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, als auch ihre Beziehung zueinander. Im Wesentlichen ist unter dem Begriff Taxonomie ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Finanzverwaltung als Mindeststandard definiert.  

     

    Bei der Festlegung des zu übermittelnden Dateninhalts wird grundsätzlich von der HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e.V. ausgegangen. Die Gliederungstiefe wird derzeit in unterschiedlichen Arbeitskreisen des Vereins diskutiert.