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  • 01.09.2009 | Betriebsprüfung

    Ertragsteuerprüfung bei Stiftungen

    von RA WP StB Stephan Römer, FA StR, Dr. Mohren & Partner, München

    Nachdem wir in SB 09, 95, zu häufige Betriebsprüfungsfällen bei Stiftungen über die Umsatzsteuersonderprüfung berichtet haben, befasst sich der folgende Beitrag mit typischen Ertragsteuerfällen aus der Praxis.  

    1. Grundlagen

    Gegenstand einer Betriebsprüfung bei Stiftungen ist meist der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (wGB). Der Prüfung unterliegen aber alle vier steuerlichen Sphären. Es werden also auch ideeller Bereich, Zweckbetriebe und Vermögensverwaltung überprüft. Die Prüfungsmaßstäbe sind die gleichen wie bei gewerblichen Körperschaften. Da sich aus der steuerlichen Begünstigung aber zusätzliche Fragen ergeben, haben die Finanzbehörden inzwischen für gemeinnützige Körperschaften eigene Betriebsprüfer, die auch die Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts beherrschen.  

    2. Prüfung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

    Aus Sicht des Betriebsprüfers stellt sich die Frage, ob das Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zutreffend ermittelt wurde, also:  

    • Wurden die Erträge und Aufwendungen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sachlich zutreffend und in richtiger Höhe zugeordnet,
    • sind die Wirtschaftsgüter des Betriebs zutreffend erfasst und
    • liegt ein dauerhafter Verlustbetrieb vor?

     

    2.1 Sponsoring

    Besondere Probleme ergeben sich bei Sponsoringvereinbarungen insbesondere, wenn sie mit anderen Tätigkeiten der Stiftung gekoppelt sind.