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  • · Fachbeitrag · Mandatsverhältnis

    Vorschussgespräche vermeiden Streit

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Anwalt und Mandant sollten zu Beginn des Mandats Honorargespräche und Vorschussanforderungen als selbstverständliche Grundlage des gegenseitigen Vertrags besprechen. Unter Wahrung der gegenseitigen Interessen können sie klare Zahlungen und Zahlungstermine festlegen. Denn eine vertrauensvolle Darstellung des voraussichtlichen Verlaufs des Mandats einschließlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrensabschnitte einerseits und die hierauf entfallenden Kosten andererseits bewahrt beide Seiten vor unangenehmen Überraschungen und Vertrauensverlust. |

    1. Besonderheiten des Vorschussgesprächs

    Für den Mandanten sollte Folgendes deutlich werden: Er kann in keinem Fall darauf vertrauen, dass der Anwalt Auslagen oder anwaltliche Leistungen ohne finanzielle Absicherung erbringen kann. Die entsprechenden Vorschüsse sind im Voraus zur Sicherung des Anwalts festzulegen. Insofern unterscheidet sich die anwaltliche Leistung beispielsweise von anderen freien Berufen, insbesondere von Ärzten, bei denen regelmäßig eine Krankenkasse von vornherein im Hintergrund steht.

     

    Das Vorschussgespräch kann aber auch zur Verdeutlichung der sehr unterschiedlichen gesetzlichen Streitwertregelungen dienen. Denn Anwälte werden bei geringen Streitwerten im Vergleich zu üblichen Stundenhonoraren anderer Dienstleister (z. B. Computertechniker) einerseits aufgrund der Gebührentabellen ruinös niedrig bezahlt und erhalten andererseits bei hohen Werten ein für die Allgemeinheit unverständlich hohes Honorar. Es sollte daher üblich sein, dem Mandanten zu Beginn des Mandats mit einem Merkblatt zu informieren, um eventuelle Barrieren zu überwinden: