24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Ist das Bestehen eines Mietverhältnisses streitig, richtet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO. Das gilt auch, wenn eine Partei sich gegenüber einem Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein Mietverhältnis verteidigt. Lässt sich die streitige Zeit nicht ermitteln, gilt § 9 ZPO entsprechend.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wahlverteidigung
Wird dem Antrag des Verteidigers auf Festsetzung seiner Verteidigergebühren als Wahlverteidiger (§§ 464b, 304, 311 StPO in Verbindung mit § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) nicht (vollständig) entsprochen, steht dem Verteidiger kein eigenes Beschwerderecht zu, solange eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des vertretenen Mandanten gegen die Staatskasse nicht dargelegt wird (LG Köln 11.3.14, 105 Qs 60/14, Abruf-Nr. 143044 ).
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenabrechnung
Bis Ende 2007 gab es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Rechtsanwälte die Abrechnung der Anwaltsgebühren an externe Inkassounternehmen übertragen durften. § 49b Abs. 4 BRAO n.F. hat dies geändert. Verspricht ein Outsourcing ein professionelles Abrechnungswesen samt Zeitersparnis? Zu wissen lohnt sich, welche Einzelheiten beachtet werden müssen, um die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenhöhe
1. Erscheint der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, wird aber die Sache vom Gericht mit dem Anwalt des Klägers erörtert, löst dies bereits die volle 1,2-Terminsgebühr aus. 2. Endet das Verfahren in einem späteren Termin durch Vers äumnisurteil, ändert dies an der bereits entstandenen vollen Terminsgebühr nichts. (OLG Naumburg 18.11.13, 2 W 23/13, Abruf-Nr. 143042 )
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsgebühr
Auch in Fällen, in denen der Anwalt vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG beauftragt worden ist, entsteht die Terminsgebühr für die Mitwirkung an Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens unabhängig davon, ob im zugrunde liegenden Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (VG Berlin 5.6.14, 14 KE 54.13, 3 L 1011.12, Abruf-Nr. 143047 ).
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beschwerdewert
Im Rechtsmittelverfahren ist für die Bemessung des Werts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das Interesse des rechtsmittelführenden Auskunftspflichtigen maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwertermittlung
§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: voneinander abgrenzbare Teile der Gesamtvergütung des Leasinggebers aus dem Leasingverhältnis) betreffen (BGH 11.3.14, VIII ZR 261/12, Abruf-Nr. 141023 ).
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vergütungsfestsetzung
1. Für den Antrag nach § 55 RVG und damit auch für die Erklärung nach § 55 Abs. 5 S. 2 RVG ist keine besondere Form vorgeschrieben. 2. Auf den durch § 45 Abs. 3 S. 1 RVG begründeten öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruch des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ist § 10 RVG nicht anwendbar. (KG Berlin 16. 5. 14, 1 Ws 21/14, Abruf-Nr. 143046 ).
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beratungshilfe
Eine der Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe (PKH) nach den Vorschriften der ZPO ohne eigenen Kostenbeitrag zu gewähren wäre, § 1 Abs. 2 BerHG n. F. (BGBl. I 13, 3533). Sie können Beratungshilfe also nur sicher beantragen, nachdem Sie eine Berechnung nach § 115 ZPO selbst vorgenommen oder an qualifizierte Mitarbeiter delegiert haben. Hierzu verhilft dieser Beitrag, der zunächst die Berechnung des Einkommens darstellt.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrenskostenhilfe
Wird die Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände erstreckt (Mehrvergleich), kann der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse weder die Zahlung einer Verfahrensgebühr noch einer Terminsgebühr aus dem Mehrwert des Vergleichs verlangen (OLG Dresden 7.2.14, 23 WF 1209/13, Abruf-Nr. 143043 ).
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