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  • 24.10.2014 · Fachbeitrag · Gebührenhöhe

    Verdiente Terminsgebühr entfällt nicht wieder

    | 1. Erscheint der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, wird aber die Sache vom Gericht mit dem Anwalt des Klägers erörtert, löst dies bereits die volle 1,2-Terminsgebühr aus. 2. Endet das Verfahren in einem späteren Termin durch Versäumnisurteil, ändert dies an der bereits entstandenen vollen Terminsgebühr nichts. (OLG Naumburg 18.11.13, 2 W 23/13, Abruf-Nr. 143042 ) |