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  • 24.10.2014 · Fachbeitrag · Gebührenhöhe

    Verdiente Terminsgebühr entfällt nicht wieder

    1. Erscheint der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, wird aber die Sache vom Gericht mit dem Anwalt des Klägers erörtert, löst dies bereits die volle 1,2-Terminsgebühr aus. 2. Endet das Verfahren in einem späteren Termin durch Versäumnisurteil, ändert dies an der bereits entstandenen vollen Terminsgebühr nichts. (OLG Naumburg 18.11.13, 2 W 23/13, Abruf-Nr. 143042 )