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  • · Fachbeitrag · Versorgungssperre

    Streit um die Demontage des Stromzählers

    | Der Streitwert für ein Klageverfahren, in dem ein Energieversorger einen säumigen Kunden mit dem Ziel in Anspruch nimmt, sich Zutritt zum Anwesen des Kunden zu verschaffen, um eine dort installierte Zählereinrichtung zu sperren und zu entfernen, orientiert sich an dem Interesse des Energieversorgers, einen noch größeren Zahlungsausfall zu vermeiden, der aus einer in Vorleistung erfolgenden Belieferung des Kunden droht. |

     

    Dieses Interesse entspricht dem Wert der monatlichen Abschlagszahlungen. Dieser ist jedoch in zeitlicher Hinsicht auf den voraussichtlichen Zeitraum bis zur Ermöglichung der zwangsweisen Durchsetzung der Sperre zu begrenzen. Im Sinne einer praktikablen Rechtsanwendung darf er regelmäßig einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen (OLG Saarbrücken 25.5.11, 4 W 112/11, Abruf-Nr. 113162).

     

    PRAXISHINWEIS | Soweit mit einer solchen Klage zugleich der Zahlungsanspruch verfolgt wird, findet gemäß § 5 ZPO selbstverständlich eine Zusammenrechnung statt.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 165 | ID 29334470