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  • 20.04.2015 · Fachbeitrag · Vergleichswert

    Mehrwert bei der Berufsunfähigkeitsrente nicht vergessen

    | Dem Vergleich über einen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) kommt, wenn die Parteien sich zugleich darauf einigen, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrags der Versicherungsvertrag beendet ist, ein Mehrwert in Höhe von 20 Prozent des dreieinhalbfachen Jahresbetrags der begehrten Rente zu, soweit die Klage nicht auch auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrags gerichtet war. |