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  • 03.03.2026 · Nachricht · Streitwertecke

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umsatzsteuer bei der Mangelbeseitigung zählt mit

    | Bei der Bemessung des Gebührenstreitwerts des selbstständigen Beweisverfahrens ist auch die auf die Mangelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mehrwertsteuer beim Antragsteller schon angefallen ist (OLG Karlsruhe 31.5.24, 19 W 20/24, Abruf-Nr. 247018 ). |