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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Wert eines Antrags auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Das für die Bemessung des Gegenstandswerts eines durch einen Erben oder Miterben betriebenen Verfahrens auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers maßgebliche Antragstellerinteresse basiert im Allgemeinen auf dem Wert des Rein- oder Nettonachlasses. Dabei ist nicht stets ­entscheidend auf eine bestimmte prozessuale Quote abzustellen.