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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Wert eines Antrags auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

    | Das für die Bemessung des Gegenstandswerts eines durch einen Erben oder Miterben betriebenen Verfahrens auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers maßgebliche Antragstellerinteresse basiert im Allgemeinen auf dem Wert des Rein- oder Nettonachlasses. Dabei ist nicht stets ­entscheidend auf eine bestimmte prozessuale Quote abzustellen. |