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  • 21.02.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Streit um die Modernisierungsmieterhöhungserklärung

    | Das KG bemisst den Gebührenstreitwert für den Antrag auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärung des Vermieters nicht erhöht hat, gemäß § 41 Abs. 5 S. 1 GKG mit dem zwölffachen Erhöhungsbetrag (16.7.12, 8 W 36/12, Abruf-Nr. 123114 ). |