Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Streitwert


    Nutzungsentschädigung unter geschiedenen Eheleuten


    | Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, so bemisst sich der Verfahrenswert auch dann nach § 48 FamGKG, wenn die Eheleute zwischenzeitlich rechtskräftig geschieden werden. |

    Nach Ansicht des OLG Hamm (8.1.13, 6 UF 96/12, Abruf-Nr. 131000) ist also nicht auf die Summe der Nutzungsentschädigung für den tatsächlich maßgeblichen Zeitraum abzustellen, sondern auf den pauschalen Wert des § 48 Abs. 1 GKG von 4.000 EUR. Das kann sich für den Bevollmächtigten je nach Länge des maßgeblichen Zeitraums und der Höhe der Nutzungsentschädigung positiv oder auch negativ auswirken.