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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Im Erbscheinverfahren lässt sich was verdienen

    | Das Gericht war von der Darstellung der Erben nicht überzeugt, die ­Erblasserin habe ihnen kurz vor ihrem Tod durch mündliche Erklärung ihre sämtlichen Bankguthaben übertragen. Daher sah es bei der Wertfest­setzung die Zurechnung dieser Guthaben zum Nachlass als gerechtfertigt an, weil die Erben den ihnen erteilten Erbschein auch dafür verwendet ­haben, die Bankguthaben erstmals nach dem Erbfall auf sich umschreiben zu ­lassen. |