Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.12.2014 · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Für Statusverfahren nach dem SGB gilt der Auffangstreitwert

    | In Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist der Auffangstreitwert nach § 52  Abs. 2 GKG von 5.000 EUR festzusetzen. |