· Nachricht · Kostenfestsetzung
Anforderungen an die Begründung des Kostenfestsetzungsantrags
| Kostenfestsetzungsbeschlüsse, mit denen das Gericht über den Antrag einer Partei auf Festsetzung der durch den Gegner zu erstattenden Kosten entscheidet, müssen aus sich heraus verständlich sein. Sie müssen die Parteien in die Lage versetzen, die tragenden Erwägungen des Gerichts nachzuvollziehen (OLG Brandenburg 11.10.23, 6 W 98/23, Abruf-Nr. 247038 ). |
Sie müssen so substanziiert und ausführlich sein, dass die an dem Verfahren Beteiligten und auch das Rechtsmittelgericht die Entscheidung überprüfen können. Der Umfang der jeweiligen Begründungspflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Begründungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Positionen, deren Festsetzung der Rechtspfleger verweigert oder deren Erstattungsfähigkeit zwischen den Parteien streitig ist.
MERKE | Verstöße gegen den Begründungszwang können das rechtliche Gehör verletzen. Sie sind deshalb Verfahrensfehler. Dies wirkt sich aber nur bedingt aus, weil die Begründung im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann. Allerdings können dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 21 GKG niedergeschlagen werden. |
(mitgeteilt von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz)