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  • 02.05.2016 · Fachbeitrag · Drittschuldnerprozess

    PfÜB-Kosten bleiben beim Streitwert außer Betracht

    Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines PfÜB gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des PfÜB dem Streitwert nicht hinzuzurechnen.