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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Prozessarbeitsverhältnis: Streitwert steigt um ein Monatsgehalt

    | Verhält sich ein Kündigungsrechtsstreit nicht nur über die Kündigung des Hauptarbeitsverhältnisses, sondern auch über die Kündigung eines zwischen den Parteien vereinbarten Prozessarbeitsverhältnisses, erhöht sich der Streitwert des Rechtsstreits um ein weiteres Bruttomonatsentgelt. |

     

    Im Fall des LAG Köln (27.12.13, 9 Ta 302/13, Abruf-Nr. 142128) hatten die Parteien im Rahmen des Arbeitsrechtsprozesses neben dem streitbefangenen Arbeitsverhältnis ein gesondertes Arbeitsverhältnis auf Probe begründet, das ebenfalls noch während des Prozesses gekündigt wurde. Auch diese Kündigung hat der Arbeitnehmer angegriffen.

     

    Achtung | Bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für die Wertberechnung höchstens der Betrag des für ein Vierteljahr zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG . Auch wenn der Regelstreitwert nicht drei Bruttomonatsgehälter beträgt, sondern eine Höchstgrenze darstellt, erscheint es zumindest gerechtfertigt, den Mittelwert, also zwei Bruttomonatsgehälter, anzusetzen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 127 | ID 42802673