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  • 21.05.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Nur entschiedene Hilfsanträge bestimmen den Streitwert mit

    | Ist über den Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung weder von den Vorinstanzen noch vom BAG entschieden worden, kommt eine Berücksichtigung dieses Hilfsantrags bei der Streitwertfestsetzung nicht in Betracht. |