21.05.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Nur entschiedene Hilfsanträge bestimmen den Streitwert mit
Ist über den Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung weder von den Vorinstanzen noch vom BAG entschieden worden, kommt eine Berücksichtigung dieses Hilfsantrags bei der Streitwertfestsetzung nicht in Betracht.
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