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  • 23.01.2017 · Fachbeitrag · Zwangsräumung

    Nochmals: Mieter haften gesamtschuldnerisch

    | Zieht ein zur Räumung verpflichteter Mieter freiwillig aus, können Sie die Kosten eines Räumungsauftrags gegen die anderen in der Wohnung verbliebenen Mitmieter gegen diese als Gesamtschuldner festsetzen lassen (RVG prof. 16, 118). Denn bei der Zwangsräumung besteht die ganze Leistung in der vollständigen Räumung der Wohnung und nicht etwa in dem Ausräumen der eigenen Sachen beim Auszug einer der Mieter (LG Frankfurt 10.6.15, 2 T 2-9 T 162/15). Ein Leser fragt in diesem Zusammenhang: Greift die gesamtschuldnerische Haftung auch, wenn die übrigen in der Wohnung verbliebenen Mieter gemäß § 765a ZPO einen Vollstreckungsschutzantrag stellen und das Gericht diesen kostenpflichtig zurückweist? |