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  • 24.03.2014 · Fachbeitrag · Verwaltungs- und Sozialrecht

    Gebührenanrechnung: Es gelten Änderungen

    | Das 2. KostRMoG hat im Verwaltungs- und Sozialrecht die Anrechnungspraxis reformiert. Die erstattungspflichtige Behörde kann sich nicht mehr wie zuvor auf eine Anrechnung berufen, § 15a Abs. 2 RVG (umstritten, a.A. AnwaltKomm-RVG/N. Schneider, 2014, § 15a Rn. 119). Das ist für den gegnerischen Anwalt positiv. Im Anschluss an RVG prof. 14, 32 wird dies im Folgenden am Beispiel eines sozialrechtlichen Klageverfahrens erörtert. |