26.08.2019 · Fachbeitrag · Streitwert
Gesamtschuldner: Wenn nach teilweiser Klagerücknahme das Verfahren abgetrennt wird
| Das OLG Dresden hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Streitwert bei einer Verfahrenstrennung zu bemessen ist. Der Senat entschied: Der Streitwert eines abgetrennten Verfahrens richtet sich nach dem Wert bei Einreichung der Klage und nicht nach dem gegebenenfalls reduzierten Wert zum Zeitpunkt der Abtrennung. |