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  • · Fachbeitrag · Scheidungsverfahren

    Aussöhnung: Verschenken Sie keine Gebühren

    von Dipl.-Rechtspfleger Patrick Meinhard, Kastellaun

    | Versöhnen sich die Eheleute in oder vor einem Scheidungsverfahren und wollen sie die eheliche Gemeinschaft fortsetzen, fällt auf, dass nach Beendigung des Auftrags bzw. der Rücknahme des Scheidungsantrags Rechtsanwälte oft zu geringe Gebühren geltend machen. Der Beitrag erläutert, daher, was Rechtsanwälte in solchen Fällen unbedingt beachten sollten. |

    1. Mitwirkung des Rechtsanwalts: Nachweis

    Die Höhe der Aussöhnungsgebühr ist gestaffelt, je nachdem, ob die Ehesache

    • nicht anhängig ist (1,5-Gebühr; Anm. S. 1 zu Nr. 1001 VV RVG),