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  • · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe

    So ist der PKH-Vergütungsanspruch bei Streitgenossen zu ermitteln

    von Dipl.-Rechtspfleger Patrick Meinhard, Vallendar

    | Es kommt häufig vor, dass ein Rechtsanwalt zwei oder mehrere Streitgenossen wegen desselben Gegenstands gerichtlich vertritt, aber nur einem der Streitgenossen PKH unter Beiordnung des Rechtsanwalts bewilligt wird. Wie der Rechtsanwalt beim Vorliegen einer Streitgenossenschaft seine Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechnen muss, ist streitig. Der folgende Beitrag zeigt die unterschiedlichen Ansichten und erläutert, wie Sie am besten vorgehen. |

    1. Begriff der Streitgenossen

    Eine Streitgenossenschaft - auch subjektive Klagehäufung genannt - liegt vor, wenn auf einer Seite eines Prozesses mehr als eine Partei steht. Es gibt also z. B. zwei Kläger und einen Beklagten oder umgekehrt. Man unterscheidet zwischen der einfachen und der notwendigen Streitgenossenschaft.

     

    a) Einfache Streitgenossenschaft

    Eine solche (§§ 59, 60 ZPO) liegt vor, wenn