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  • 21.05.2023 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Gegenüber Rechtsschutzversicherung trifft den Anwalt keine Abrechnungspflicht

    Der Berufsangehörige ist nur seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, nicht aber einem Rechtsschutzversicherer. Fremdgeld ist daher laut Hamburgischem AnwG nur im Verhältnis zum Mandanten anvertraut. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 BORA betrifft ebenfalls nur dieses.