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  • 21.05.2023 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Gegenüber Rechtsschutzversicherung trifft den Anwalt keine Abrechnungspflicht

    | Der Berufsangehörige ist nur seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, nicht aber einem Rechtsschutzversicherer. Fremdgeld ist daher laut Hamburgischem AnwG nur im Verhältnis zum Mandanten anvertraut. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 BORA betrifft ebenfalls nur dieses. |