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  • · Fachbeitrag · Basiszins

    Basiszins seit 1.7.16 wieder gesenkt

    | Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Seit dem 1.7.16 ist der Basiszins wieder gesenkt worden. |

     

    Er beläuft sich vom 1.7.16 bis zum 31.12.16 auf -0,88 Prozent (§ 247 BGB). Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt damit in diesem Zeitraum 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 153 | ID 44173953