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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Basiszins ist weiterhin unverändert

    | Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.19 ist der Basiszins unverändert bei -0,88 Prozent geblieben. |

     

    Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt damit in diesem Zeitraum ebenfalls weiterhin 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 40 | ID 45687679