Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Prozesskostenhilfe

    Selbstständiger Mandant muss Rücklagen bilden

    | Ein Gericht darf PKH ablehnen, weil der Mandant selbstständig ist und deshalb Rücklagen für mögliche Gerichtsverfahren hätte bilden müssen (LSG Hessen 29.11.22, L 1 BA 27/22 B, Abruf-Nr. 235188 ). |

     

    Für Selbstständige und Gewerbetreibende folgt aus dem allgemeinen Verbot des Rechtsmissbrauchs, dass PKH ausnahmsweise verweigert oder eine Zahlungspflicht auferlegt werden kann. Von ihnen könne verlangt werden, finanzielle Rücklagen für absehbare Rechtsstreitigkeiten zu schaffen, auch wenn konkrete Rechtsstreite noch nicht vorhersehbar seien.

     

    Sie müssen zudem in ihrem Antrag glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, warum früher vorhandene erhebliche Geldbeträge zum Zeitpunkt des PKH-Antrags nicht mehr vorhanden sind. Kurzfristig getätigte Ausgaben oder Investitionen für den Betrieb oder das Unternehmen dürfen nicht unangemessen oder unplausibel sein. Das Gericht kann einen Rechtsmissbrauch vermuten, wenn eine Partei von einem anstehenden Prozess weiß und durch unangemessene Ausgaben ihr Vermögen mindert.

     

    PRAXISTIPP | Anwälte übersehen häufig, dass das Gericht an die PKH-Prüfung strenge Kriterien anlegen kann und genau hinschaut, wenn der selbstständige Antragsteller zuletzt finanziell eigentlich gut dastand. Darauf sollten Sie diese Mandanten hinweisen, insbesondere wenn tatsächlich Ausgaben gemacht wurden, die zeitlich nicht weit vor der PKH-Antragstellung lagen. Sie sollten dem Gericht gegenüber schlüssige Gründe angeben können (z. B. langfristig geplante Investitionen, günstige Konditionen für notwendige Anschaffungen).

     

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 112 | ID 49432179