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  • 24.06.2015 · Fachbeitrag · Streitwertbeschwerde

    Unterlassungspflicht im Arbeitsrecht: Am Hauptsachestreitwert festhalten!

    | Der Gegenstandswert eines Ordnungsgeldantrags (z.B. zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs) ist umstritten und hängt vom Einzelfall ab. Auch wenn zum Teil nur auf einen Bruchteil des Hauptsachewerts abgestellt wird, ist es für den Bevollmächtigten von Vorteil, eventuell mittels einer Streitwertbeschwerde an einer Festsetzung in Höhe des Hauptsachewerts festzuhalten. Der Beitrag liefert eine Musterformulierung. |