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  • · Fachbeitrag · Streitwert

    So kann der Streitwert bei der Feststellung von Grundbesitzwerten berechnet werden

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    Bei einem Streit um den Grundbesitz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer richtet sich der Streitwert nach einer pauschalen Staffelung des BFH. Das FG Hamburg zeigt, wie sich der Streitwert im Einzelfall berechnen lässt.

     

    Sachverhalt

    Das Finanzamt stellte im Rahmen einer Bedarfsbewertung für die Erbschaftsteuer den Wert des Grundstücks fest. Auf die drei Kläger entfiel zu gleichen Teilen ein Anteil von 243/3.410 am Grundbesitz.

     

    Während des gerichtlichen Verfahrens erließ das Finanzamt einen Änderungsbescheid und setzte den festgestellten Wert herab. Danach hob es alle Feststellungsbescheide ersatzlos auf.