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  • · Fachbeitrag · Regierungsentwurf KostRÄG 2021

    Anfang 2021 soll das RVG angepasst sein ‒ ein aktueller Überblick über die geplanten Änderungen

    von Ass. iur. Sabrina Reckin, Berlin

    | Neben einer linearen Anpassung sieht der Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 [KostRÄG 2021]) vom 16.9.20 auch einige strukturelle Änderungen vor. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der geplanten Neuregelungen. Ausgenommen sind die in Straf- und Bußgeldsachen relevanten Änderungen (dazu schon RVG prof. 20, 181). |

    1. Fast alle Gebühren werden linear angehoben

    Die Beträge sollen bei allen Wert-, Betragsrahmen- sowie Festgebühren grundsätzlich um 10 Prozent angehoben werden. Von dieser Anhebung ausgenommen sind nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG, die allgemeine Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 RVG sowie die Höchstbeträge bei einer Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG. Die Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen um 20 Prozent steigen.

    2. Der Paragrafenteil wird strukturell verbessert

    Im Paragrafenteil sollen zahlreiche strukturelle Klarstellungen aufgenommen werden.