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  • 23.07.2021 · Fachbeitrag · Differenzmethode

    Zum Gegenstandswert der Terminsgebühr nach einer einseitigen Erledigung vor der Klage

    | Bei der einseitigen Erledigung einer Klage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung richtet sich der Gegenstandswert nur nach dem Wert der verbliebenen Hauptforderung sowie nach dem Wert der auf den erledigten Teil entfallenden Kosten. Der Kostenbetrag ist nach dem OLG Brandenburg anhand der Differenzberechnung zu ermitteln. |