31.01.2022 · Fachbeitrag · Verfahrensgebühr
„Gezieltes Schweigen“ kann eine Mitwirkungshandlung sein
Wann „gezieltes Schweigen“ vorliegt, zeigt noch einmal ein Urteil des AG Augsburg. Das gezielte Schweigen kann zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr der Nr. 5115 VV RVG führen.
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