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  • 15.12.2025 · Nachricht · Strafprozess

    Pflichtverteidiger erhält nur im Vorführungstermin alle Gebühren

    | Immer mehr Gerichte sind der Auffassung, dass der nur für einen Vorführtermin nach § 115 StPO bestellte Pflichtverteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG alle Gebühren abrechnen kann, die auch einem (Voll)Verteidiger zustehen. Auch das LG Braunschweig sieht das so (22.1.25, 4 Qs 12/25, Abruf-Nr. 248413 ). |