Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.08.2015 · Fachbeitrag · Pflichtverteidigung

    Kosten für Festplatten werden erstattet

    | Die einem Pflichtverteidiger entstandenen Beschaffungskosten für zwei Festplatten zur Speicherung von umfangreichen Beweismitteln, sind dem Pflichtverteidiger als erforderliche Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten (OLG Hamm 6.5.15, 2 Ws 40/15, Abruf-Nr. 145066 ). |