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  • 05.10.2015 · Fachbeitrag · Pauschgebühr

    Verjährungsbeginn: KG ändert Rechtsprechung

    | Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; KG 15.4.15, 1 ARs 22/14, Abruf-Nr. 145604 ). |