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  • · Nachricht · Gesetzesänderung

    Neuer Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte

    Am 12.12.2025, ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ v. 8.12.2025 verkündet worden (s. BGBl 2025 I, Nr. 318).

     

    Es enthält u.a.:

     

    • die Anhebungen der Zuständigkeitsstreitwerte in Zivilsachen für die Amtsgerichte durch die Änderung von 5.000 EUR auf 10.000 EUR in § 23 GVG und

     

    • die Anhebung der Grenze für den Beschwerdewert bei Entscheidungen über Kosten oder notwendige Auslagen von 200 EUR auf 300 EUR in § 304 Abs. 3 StPO.

     

    Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.26. Aber: Art. 6 des Gesetzes hat § 19 EGStPO eingefügt. Danach gibt es für die Änderung des Beschwerdewertes eine besondere Übergangsvorschrift. Nach der ist § 304 Abs. 3 StPO in seiner bis einschließlich 31.12.2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die anzufechtende Entscheidung bis einschließlich 31.122025 bekannt gemacht (§ 35 StPO) worden ist.

    (mitgeteilt von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg)

    Quelle: ID 50662014