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  • 09.06.2026 · Nachricht · Adhäsionsverfahren

    Pflichtverteidigung erstreckt sich auf Adhäsionsverfahren

    Die Frage, ob die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst, war lange Zeit umstritten und führte in der Praxis zu Unsicherheiten bei Vergütung und Verfahrensumfang. Unklar war dabei, ob der Pflichtverteidiger ohne gesonderte PKH-Bewilligung auch im Adhäsionsverfahren tätig werden und hierfür Gebühren abrechnen kann.